Konzeptvergleich
- Bei einem durchgehend unterirdischen, geradlinigen Fahrweg ist eine höhere Fahrgeschwindigkeit möglich als bei der Westtrasse (400 km/h > 270 km/h). Deshalb und wegen der kürzeren Strecke ist die Fahrzeit bei der Direkten Tunneltrasse wesentlich geringer als bei der Westtrasse. Damit ist eine Tunnelröhre mit nur einer Fahrspur ausreichend, um die Anforderungen an Taktfolge und Fahrgastkapazität der Transrapid-Verbindung zu erfüllen. Auf dem teils unterirdischen, teils oberirdischen Fahrweg der Westtrasse werden hierzu 2 Fahrspuren benötigt.
- Der Tunnel vermeidet den Konflikt mit den von Ost- oder Westtrasse betroffenen Gemeinden und sichert so die schnelle Realisierbarkeit, weil jahrelange Auseinandersetzungen im politischen Raum und vor Gericht vermieden werden können.
- Durch einen direkten unterirdischen Fahrweg werden Störungen des Fahrbetriebes durch Witterungseinflüsse, insbesondere im Winter, ausgeschlossen.
- Die Anwohner werden nicht durch Lärm und Erschütterungen beeinträchtigt!
- Die Herstellkosten der direkten Tunneltrasse mit einer Länge von 30 km sind nach einer ersten Kostenschätzung nicht höher als für die 13 bzw. 7 km längere Ost- bzw. Westtrasse! Es entfallen bei der direkten Tunneltrasse die Kosten für Grunderwerb und alle Kosten für aufwendige Schutzmaßnahmen, insbesondere Lärmschutz.